(1) Die bestellten Waren werden dem Kunden vom Rheinischen Verband für Kindergottesdienst auf Rechnung geliefert. Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
(2) Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Mahngebühren in Höhe von 3.00 Euro (1.Mahnung) bzw. 5,00 Euro (2.Mahnung) an den Rheinischen Verband für Kindergottesdienst zu zahlen. Sollte auch danach keine Zahlung erfolgen, wird die Angelegenheit an unsere Rechtsberatung übergeben, die dann weitere Schritte einleitet.